Der Deutsche Musikrat hat neue Honorarempfehlungen für die Kulturförderung des BKM vorgelegt und empfiehlt dabei rückwirkend ab 1. März 2026 genreübergreifend einen Tagessatz von mindestens 350 Euro für Proben und Konzerte.
Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, macht deutlich: „Auf dem Weg zu einer faireren Vergütung von selbstständigen Musiker:innen sind Hono raruntergrenzen in öffentlich geförderten Projekten ein wichtiger Schritt, der aber in der Konsequenz eine Erhöhung der Kulturhaushalte nach sich ziehen muss. Die durch den Deutschen Musikrat erarbeiteten Empfehlungen sind ein Kompromiss zwischen den Interessen der freien Musiker:innen einerseits und den marktwirtschaftlichen Be dingungen in der Musikwirtschaft andererseits. Denn Vorgaben und Entwicklungen in der öffentlichen Förderung dürfen die freie Musikwirtschaft nicht in Bedrängnis brin gen. Klar ist auch: Realistisch berechnet, müsste das Honorar von freien Musiker:in nen deutlich höher sein, um Vorbereitungs- und Reisezeiten, Verwaltungskosten so wie die Vorsorge für Alter und Krankheit abzudecken. Die freie Szene als eine wesent liche Säule des Musiklebens in Deutschland braucht dieses gemeinsame, solidarische Engagement für eine bessere Zukunft. Vielen Dank an die vielen Verbände und Insti tutionen, die sich kontinuierlich unter dem Dach des Deutschen Musikrats zum Thema Honoraruntergrenzen einbringen!“
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