






Die Mitgliederversammlung des Landesmusikrat Hessen e. V. verabschiedete am 19.9.2026 ein Positionspapier zu Transparenz und Nachhaltigkeit in der hessischen Amateurmusikförderung, das im Anschluss an die Hausspitze des HMWK gesendet wurde.
Das Papier ist in kompletter Länge an dieser Stelle veröffentlicht. Außerdem kann es hier als PDF-Datei runtergeladen werden.
Position des Landesmusikrat Hessen
vorgelegt durch den Fachausschuss Amateurmusik
verabschiedet durch die Mitgliederversammlung am 19.9.2026
Laut der Studie des Musikinformationszentrums (2025) zählen sich etwa 16,6% der Bevölkerung zu Amateurmusizierenden, das entspricht für Hessen rund 1 Million Menschen. Zehntausende von ihnen engagieren sich zudem ehrenamtlich und gestalten aktiv in Chören, Instrumentalensembles, Musikvereinen, Orchestern und weiteren musikalischen Gemeinschaften das kulturelle Leben vor Ort. Mit ihren Konzerten, Veranstaltungen und Aktivitäten erreichen sie jedes Jahr weitere hunderttausende Menschen in Hessen. Damit leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zur kulturellen Bildung, zur gesellschaftlichen Teilhabe, zur Integration sowie zum Erhalt des musikalischen Erbes, zur Förderung des musikalischen Nachwuchses und wirken so gemeinschaftsbildend und demokratiestärkend: Die Amateurmusik ist eine tragende Säule des kulturellen Lebens in Hessen.
Zur Erfüllung dieser gesellschaftlichen Aufgaben ist die hessische Amateurmusikszene trotz erheblicher Eigenleistungen und eines starken ehrenamtlichen Engagements auf ideelle, strukturelle und finanzielle Unterstützung angewiesen. Diese wird von Kommunen, dem Land Hessen und anderen Fördereinrichtungen, wie zum Beispiel Stiftungen, getragen. Zur Einwerbung von Fördermitteln benötigen Verbände, Vereine und weitere Akteure niedrigschwellige Beratung, die sie derzeit insbesondere durch die aus Mitteln des Masterplans Kultur finanzierte Kulturberatung erhalten.
Die vielfältige Musiklandschaft Hessens wird traditionell auf Landesebene vor allem durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK) gefördert. Die aktuell und noch bis zum 31.12.2026 geltende Musikförderrichtlinie des HMWK stellt jedoch vor allem den Bereich der professionellen Musikszene ins Zentrum, der Bereich der Amateurmusik wird eher sekundär behandelt. Dennoch stellt das HMWK einigen Akteuren der Amateurmusik im Rahmen einer Projektförderung jährlich Mittel zur Verfügung. Auch andere Ministerien und Einrichtungen fördern mit eigenen Programmen nach unterschiedlichen Kriterien und Schwerpunkten Teile der hessischen Amateurmusik. Der Landesmusikrat Hessen e. V. begrüßt dieses Engagement der Landesregierung ausdrücklich.
Zugleich regt der Landesmusikrat Hessen an, die Transparenz der Förderpraxis im Bereich der Amateurmusik weiter zu stärken. Die Musikförderrichtlinie verfolgt kulturpolitische Ziele wie kulturelle Teilhabe, Zugänglichkeit, Stärkung der ländlichen Räume und demokratische Mitwirkungen. Vor dem Hintergrund, dass die Akteure der hessischen Amateurmusikszene bereits heute einen wichtigen Beitrag dazu leisten, ist eine solche Transparenz wie auch eine Weiterentwicklung der Förderpraxis geboten. Ziel sollte ein ressortübergreifender Überblick über bestehende Förderprogramme im Bereich der Amateurmusik sein, der unter der Federführung des HMWK Informationen bündelt, mit dem Ziel, Zugangsbarrieren abzubauen, Doppelstrukturen zu vermeiden und die Förderlandschaft für Antragstellende nachvollziehbarer zu gestalten. Etwaige Leerstellen in der Förderpraxis sollen hierbei identifiziert und durch bedarfsgerechte, nachhaltige und zukunftssichere Förderstrukturen gefüllt werden.
Der Landesmusikrat Hessen erklärt sich bereit, diesen Prozess konstruktiv zu begleiten und gemeinsam mit dem HMWK an einer zukunftsfähigen, transparenten und fairen Förderstruktur zu arbeiten. Eine nachvollziehbare Förderpraxis stärkt die Chancengleichheit zwischen großen und kleinen Organisationen sowie zwischen städtischen und ländlichen Räumen, verbessert die Nachvollziehbarkeit kulturpolitischer Entscheidungen und fördert das Vertrauen zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung der vielfältigen Amateurmusikszene in Hessen.
Der Landesmusikrat Hessen e. V. setzt sich für eine transparente, nachvollziehbare und verlässliche Förderpolitik ein. Öffentliche Fördermittel müssen nach klaren Kriterien vergeben werden. Förderentscheidungen sollten für Antragstellende sowie für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein und den Grundsätzen der Gleichbehandlung, Fairness und Planungssicherheit entsprechen.
Transparenz stärkt das Vertrauen in staatliches Handeln und verbessert die Wirksamkeit der Kulturförderung.
Dabei stehen folgende Handlungsfelder im Zentrum:
Förderkriterien offenlegen
Die fachlichen und formalen Kriterien für die Vergabe von Fördermitteln mit dem Schwerpunkt Amateurmusik sollen vollständig veröffentlicht werden. Dies betrifft sowohl institutionelle als auch Projektförderungen.
Förderprogramme sichten, verständlich aufbereiten und Leerstellen identifizieren
Förderprogramme, Fristen, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Antragsverfahren sollten übersichtlich, digital und barrierearm zugänglich sein. Sofern kein adäquates Förderprogramm zur Amateurmusik in Kraft ist, soll diese Leerstelle durch ein qualitäts- und bedarfsorientiertes Förderprogramm der Amateurmusik gefüllt werden.
Förderstatistiken zugänglich machen
Jährlich sollten Informationen veröffentlicht werden über:
Förderentscheidungen nachvollziehbar machen
Antragstellende sollen nachvollziehen können, auf welcher Grundlage Förderentscheidungen getroffen wurden. Ablehnungen sollten möglichst mit einer nachvollziehbaren Begründung versehen werden.
Planungssicherheit zu erhöhen
Förderprogramme sollten frühzeitig ausgeschrieben werden. Überjährige Förderperspektiven sollten dort geschaffen werden, wo nachhaltige Strukturen, vor allem in der Aufbauphase, unterstützt werden. Zusätzlich sollen Projekte und musikalische Aktivitäten ganzjährig ermöglicht werden. Eine frühzeitige Bewilligung und Bereitstellung der Fördermittel bereits im ersten Quartal sind dafür unabdingbar.
Den Dialog mit dem Landesmusikrat Hessen intensivieren
Der Landesmusikrat Hessen versteht sich als die überverbandliche Interessenvertretung aller Amateurmusikverbände Hessens. Als solche ist er ein unerlässlicher Gesprächs- und Beratungspartner für die Landesregierung und steht entsprechend zur Verfügung. Auf dieser Grundlage können Transparenz, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Förderung gemeinsam mit den Verbänden gestärkt und die Rahmenbedingungen für vielfältiges ehrenamtliches Engagement auch in der Amateurmusik langfristig gesichert werden.
Der Landesmusikrat Hessen blickt mit Sorge auf den geplanten Hochschulpakt der Landesregierung, der bei einer Umsetzung wie derzeit geplant massive Kürzungen in Forschung und Lehre zur Folge hätte.
Wer heute an der kulturellen, künstlerischen Ausbildung spart, spart auch an Multiplikator*innen einer offenen, toleranten und gegen antidemokratische Haltungen resilienten Gesellschaft. Universitäten und Hochschulen sind nicht nur ein Ort der (künstlerischen) Ausbildung, sie sind auch Orte der Begegnung unterschiedlichster Nationalitäten und Orte, an denen mit Empathie, Akzeptanz und Zuhören wichtige Kompetenzen erprobt und deren Vermittlung in die Gesellschaft hinein modellhaft entwickelt werden.