Der Verfassungsschutz ist kein geeignetes Mittel der Kunstförderung

Gemeinsame Presseerklärung der Kulturministerinnen, Kulturminister und Kultursenatoren von Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen Rheinland-Pfalz und Saarland:

 

Berlin/Wiesbaden. Am Rande der heutigen Sitzung der Kulturministerkonferenz haben die Kulturministerinnen, Kulturminister und Kultursenatoren von Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen Rheinland-Pfalz und Saarland den Beschluss der Kulturministerkonferenz vom 13. März 2019 bekräftigt, in dem alle Länder die Freiheit der Kunst als einen „Gradmesser gesellschaftlicher und demokratischer Freiheit“ ausgezeichnet und sich zugleich dazu bekannt haben, „diese Freiheiten zu schützen und zu einem Maßstab ihrer Kulturpolitik zu machen“.


Nach gemeinsamer Auffassung der genannten Länder haben Förderentscheidungen transparenten künstlerischen Qualitätskriterien zu folgen. Um dies zu gewährleisten, empfehlen sie öffentliche Förderrichtlinien und unabhängige Jurys, die auf dieser Grundlage die Förderwürdigkeit einzelner Projekte im Lichte der Freiheiten unserer Verfassungsordnung bewerten. So wird sichergestellt, dass die staatliche Kulturverwaltung nicht inhaltlich auf die konkreten Projekte oder die Förderentscheidungen Einfluss nimmt.

Die Kulturministerinnen, Kulturminister und Kultursenatoren der genannten Länder sind überzeugt, dass eine Überprüfung einzelner Juryentscheidungen durch den Verfassungsschutz kein geeignetes Mittel der Kunstförderung ist. Sie sind sich einig, dass sich die freiheitlich-demokratische Grundordnung am besten durch eine möglichst breite Gewährleistung ihrer Freiheiten auch in der staatlichen Förderpraxis verteidigen lässt.


Hessens Kunst- und Kulturminister Timon Gremmels erklärt: „Als Kulturminister, in dessen Bundesland die Frankfurter Buchmesse zu Hause ist, ist die Freiheit des Wortes und die Entscheidungsfreiheit von Fachjurys von existenzieller Bedeutung dieses Kultur- und Wirtschaftszweigs.“

Beschluss der Kultur-MK vom 13. März 2019:
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2019/2019_03_13-Erklaerung-kulturelle-und_kuenstl-Freiheit.pdf


Deutscher Musikrat empfiehlt neue Honoraruntergrenzen

Der Deutsche Musikrat hat neue Honorarempfehlungen für die Kulturförderung des BKM vorgelegt und empfiehlt dabei rückwirkend ab 1. März 2026 genreübergreifend einen Tagessatz von mindestens 350 Euro für Proben und Konzerte. 

Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, macht deutlich: „Auf dem Weg zu einer faireren Vergütung von selbstständigen Musiker:innen sind Hono raruntergrenzen in öffentlich geförderten Projekten ein wichtiger Schritt, der aber in der Konsequenz eine Erhöhung der Kulturhaushalte nach sich ziehen muss. Die durch den Deutschen Musikrat erarbeiteten Empfehlungen sind ein Kompromiss zwischen den Interessen der freien Musiker:innen einerseits und den marktwirtschaftlichen Be dingungen in der Musikwirtschaft andererseits. Denn Vorgaben und Entwicklungen in der öffentlichen Förderung dürfen die freie Musikwirtschaft nicht in Bedrängnis brin gen. Klar ist auch: Realistisch berechnet, müsste das Honorar von freien Musiker:in nen deutlich höher sein, um Vorbereitungs- und Reisezeiten, Verwaltungskosten so wie die Vorsorge für Alter und Krankheit abzudecken. Die freie Szene als eine wesent liche Säule des Musiklebens in Deutschland braucht dieses gemeinsame, solidarische Engagement für eine bessere Zukunft. Vielen Dank an die vielen Verbände und Insti tutionen, die sich kontinuierlich unter dem Dach des Deutschen Musikrats zum Thema Honoraruntergrenzen einbringen!“

 

Weitere Infos sind im Beitrag verlinkt! 


Save the date: „Zukunftswerkstatt“ Musiklandschaft Hessen 2035

2026 wollen wir mit Ihnen Zukunftsmusik spielen! In unserer „Zukunftswerkstatt“ wollen wir gemeinsam in der Landesmusikakademie in Schlitz herausfinden, wie wir uns die hessische Musiklandschaft 2035 vorstellen – und eine Vision dazu entwickeln, wie wir da hinkommen!

Merken Sie sich also am besten jetzt schon den 20. und 21. Juni in Ihren Kalendern vor!


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