






Rund 40 Vertreterinnen und Vertreter der hessischen Musiklandschaft sind am 20. Juni 2026 in Frankfurt der Einladung des Landesmusikrat Hessen e. V. zur Zukunftswerkstatt „Musik in Hessen 2035“ gefolgt.
Delegierte der Mitgliedsverbände sowie weitere Akteur*innen aus Praxis, Verbänden und Institutionen diskutierten gemeinsam über die zukünftige Rolle von Musik in einer sich verändernden Gesellschaft.
Den Auftakt bildete eine Podiumsdiskussion unter dem Titel „Begegnen – Zuhören – Teilhabe: Heute das Musikleben der Zukunft gestalten“ mit Marcus Kauer (Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen), Fabian Rieser (Dr. Hoch’s Konservatorium), Ursel Schlicht (Hessischer Jazzpreis 2025) und Anna-Lena Schreier (Hessische Chorjugend). Die Moderation des Tages übernahm Ute Welscher. Dabei wurden zentrale Herausforderungen von strukturellen Fragen über gesellschaftliche Erwartungen bis hin zu Entwicklungen im Zuge von Digitalisierung benannt.
Im Zentrum der anschließenden Werkstattphase stand die Frage, wie das Musikleben in Hessen auf aktuelle und zukünftige gesellschaftliche Herausforderungen reagieren kann. Ein zentrales Ergebnis: Musik wird als wesentlicher Beitrag für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Bildung und kulturelle Teilhabe verstanden.
In den Arbeitsgruppen wurde deutlich, dass die Weiterentwicklung des Musiklebens mehrere Ebenen gleichzeitig betrifft. Diskutiert wurden insbesondere Fragen des Zugangs und der Teilhabe, der Weiterentwicklung bestehender Strukturen und Netzwerke sowie der Stärkung von Engagement und Nachwuchs. Ebenso spielten Aspekte der Transformation – etwa im Hinblick auf Digitalisierung und neue Arbeitsweisen – eine wichtige Rolle.
Darüber hinaus wurde die Bedeutung von Musik als Raum für Begegnung und gemein-schaftliches Erleben hervorgehoben. Zugleich bestand Einigkeit darüber, dass für eine nachhaltige Entwicklung verlässliche Rahmenbedingungen, politische Unterstützung und eine stärkere Vernetzung innerhalb der Musiklandschaft erforderlich sind.
Auftakt für einen langfristigen Prozess
Die Zukunftswerkstatt versteht sich als Beginn eines längerfristigen strategischen Dialogs. Die erarbeiteten Impulse reichen von kurzfristigen Ansätzen bis hin zu grundlegenden strukturellen Fragestellungen.
„Diese Veranstaltung wie auch ihre Ergebnisse zeigen, wie groß die Bereitschaft ist, Verantwortung für die Zukunft des Musiklebens in Hessen zu übernehmen“, so Dorothee Graefe-Hessler, Präsidentin des Landesmusikrat Hessen. „Gleichzeitig wird deutlich, dass es verlässliche Rahmenbedingungen, politische Unterstützung und eine starke Vernetzung braucht, um dieses Potenzial zu entfalten.“
Der Landesmusikrat Hessen wird die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt nun auswerten und in konkrete nächste Schritte überführen. Ein weiterer Arbeitsschritt ist bis zur Mitgliederversammlung am 19. September 2026 geplant.
Wie der Bundesmusikverband Chor & Orchester mitteilt, wurde die hessische Gemeinde Bad Sooden-Allendorf als hessischer Landmusikort des Jahres 2026 ausgezeichnet.
Neben den drei Bundespreisträger-Gemeinden Ehrenfriedersdorf (1. Bundespreis), Reichenwalde (2. Bundespreis) und Hirschau (3. Bundespreis) ist Bad Sooden-Allendorf eine von 10 deutschen Gemeinden, denen ein Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro zugesprochen wurde.
Damit reiht sich Bad Sooden-Allendorf in neben Kaufungen (3. Bundespreis 2021), Limburg a. d. Lahn (2. Bundespreis 2022), Schöneck (Förderpreis 2024) und Schaafheim (2025) in die Reihe von hessischen Gemeinden, die Musik besonders in den Mittelpunkt ihres Zusammenlebens stellen.
Der Landesmusikrat Hessen e. V. gratuliert herzlich!
Weitere Infos zum Förderprogramm Landmusikort des Jahres erhalten Sie auf der Website des BMCO.
Gemeinsame Presseerklärung der Kulturministerinnen, Kulturminister und Kultursenatoren von Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen Rheinland-Pfalz und Saarland:
Berlin/Wiesbaden. Am Rande der heutigen Sitzung der Kulturministerkonferenz haben die Kulturministerinnen, Kulturminister und Kultursenatoren von Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen Rheinland-Pfalz und Saarland den Beschluss der Kulturministerkonferenz vom 13. März 2019 bekräftigt, in dem alle Länder die Freiheit der Kunst als einen „Gradmesser gesellschaftlicher und demokratischer Freiheit“ ausgezeichnet und sich zugleich dazu bekannt haben, „diese Freiheiten zu schützen und zu einem Maßstab ihrer Kulturpolitik zu machen“.
Nach gemeinsamer Auffassung der genannten Länder haben Förderentscheidungen transparenten künstlerischen Qualitätskriterien zu folgen. Um dies zu gewährleisten, empfehlen sie öffentliche Förderrichtlinien und unabhängige Jurys, die auf dieser Grundlage die Förderwürdigkeit einzelner Projekte im Lichte der Freiheiten unserer Verfassungsordnung bewerten. So wird sichergestellt, dass die staatliche Kulturverwaltung nicht inhaltlich auf die konkreten Projekte oder die Förderentscheidungen Einfluss nimmt.
Die Kulturministerinnen, Kulturminister und Kultursenatoren der genannten Länder sind überzeugt, dass eine Überprüfung einzelner Juryentscheidungen durch den Verfassungsschutz kein geeignetes Mittel der Kunstförderung ist. Sie sind sich einig, dass sich die freiheitlich-demokratische Grundordnung am besten durch eine möglichst breite Gewährleistung ihrer Freiheiten auch in der staatlichen Förderpraxis verteidigen lässt.
Hessens Kunst- und Kulturminister Timon Gremmels erklärt: „Als Kulturminister, in dessen Bundesland die Frankfurter Buchmesse zu Hause ist, ist die Freiheit des Wortes und die Entscheidungsfreiheit von Fachjurys von existenzieller Bedeutung dieses Kultur- und Wirtschaftszweigs.“
Beschluss der Kultur-MK vom 13. März 2019:
Der Deutsche Musikrat hat neue Honorarempfehlungen für die Kulturförderung des BKM vorgelegt und empfiehlt dabei rückwirkend ab 1. März 2026 genreübergreifend einen Tagessatz von mindestens 350 Euro für Proben und Konzerte.
Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, macht deutlich: „Auf dem Weg zu einer faireren Vergütung von selbstständigen Musiker:innen sind Hono raruntergrenzen in öffentlich geförderten Projekten ein wichtiger Schritt, der aber in der Konsequenz eine Erhöhung der Kulturhaushalte nach sich ziehen muss. Die durch den Deutschen Musikrat erarbeiteten Empfehlungen sind ein Kompromiss zwischen den Interessen der freien Musiker:innen einerseits und den marktwirtschaftlichen Be dingungen in der Musikwirtschaft andererseits. Denn Vorgaben und Entwicklungen in der öffentlichen Förderung dürfen die freie Musikwirtschaft nicht in Bedrängnis brin gen. Klar ist auch: Realistisch berechnet, müsste das Honorar von freien Musiker:in nen deutlich höher sein, um Vorbereitungs- und Reisezeiten, Verwaltungskosten so wie die Vorsorge für Alter und Krankheit abzudecken. Die freie Szene als eine wesent liche Säule des Musiklebens in Deutschland braucht dieses gemeinsame, solidarische Engagement für eine bessere Zukunft. Vielen Dank an die vielen Verbände und Insti tutionen, die sich kontinuierlich unter dem Dach des Deutschen Musikrats zum Thema Honoraruntergrenzen einbringen!“
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