Gemeinsam der Musik verbunden!
es gäbe sie nicht.
Mitgliederversammlung verabschiedet Positionspapier zu Amateurmusik
Die Mitgliederversammlung des Landesmusikrat Hessen e. V. verabschiedete am 19.9.2026 ein Positionspapier zu Transparenz und Nachhaltigkeit in der hessischen Amateurmusikförderung, das im Anschluss an die Hausspitze des HMWK gesendet wurde.
Das Papier ist in kompletter Länge an dieser Stelle veröffentlicht. Außerdem kann es hier als PDF-Datei runtergeladen werden.
Transparenz und Nachhaltigkeit für Hessens Amateurmusikförderung
Position des Landesmusikrat Hessen
vorgelegt durch den Fachausschuss Amateurmusik
verabschiedet durch die Mitgliederversammlung am 19.9.2026
Ausgangslage und Perspektive
Laut der Studie des Musikinformationszentrums (2025) zählen sich etwa 16,6% der Bevölkerung zu Amateurmusizierenden, das entspricht für Hessen rund 1 Million Menschen. Zehntausende von ihnen engagieren sich zudem ehrenamtlich und gestalten aktiv in Chören, Instrumentalensembles, Musikvereinen, Orchestern und weiteren musikalischen Gemeinschaften das kulturelle Leben vor Ort. Mit ihren Konzerten, Veranstaltungen und Aktivitäten erreichen sie jedes Jahr weitere hunderttausende Menschen in Hessen. Damit leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zur kulturellen Bildung, zur gesellschaftlichen Teilhabe, zur Integration sowie zum Erhalt des musikalischen Erbes, zur Förderung des musikalischen Nachwuchses und wirken so gemeinschaftsbildend und demokratiestärkend: Die Amateurmusik ist eine tragende Säule des kulturellen Lebens in Hessen.
Zur Erfüllung dieser gesellschaftlichen Aufgaben ist die hessische Amateurmusikszene trotz erheblicher Eigenleistungen und eines starken ehrenamtlichen Engagements auf ideelle, strukturelle und finanzielle Unterstützung angewiesen. Diese wird von Kommunen, dem Land Hessen und anderen Fördereinrichtungen, wie zum Beispiel Stiftungen, getragen. Zur Einwerbung von Fördermitteln benötigen Verbände, Vereine und weitere Akteure niedrigschwellige Beratung, die sie derzeit insbesondere durch die aus Mitteln des Masterplans Kultur finanzierte Kulturberatung erhalten.
Die vielfältige Musiklandschaft Hessens wird traditionell auf Landesebene vor allem durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK) gefördert. Die aktuell und noch bis zum 31.12.2026 geltende Musikförderrichtlinie des HMWK stellt jedoch vor allem den Bereich der professionellen Musikszene ins Zentrum, der Bereich der Amateurmusik wird eher sekundär behandelt. Dennoch stellt das HMWK einigen Akteuren der Amateurmusik im Rahmen einer Projektförderung jährlich Mittel zur Verfügung. Auch andere Ministerien und Einrichtungen fördern mit eigenen Programmen nach unterschiedlichen Kriterien und Schwerpunkten Teile der hessischen Amateurmusik. Der Landesmusikrat Hessen e. V. begrüßt dieses Engagement der Landesregierung ausdrücklich.
Zugleich regt der Landesmusikrat Hessen an, die Transparenz der Förderpraxis im Bereich der Amateurmusik weiter zu stärken. Die Musikförderrichtlinie verfolgt kulturpolitische Ziele wie kulturelle Teilhabe, Zugänglichkeit, Stärkung der ländlichen Räume und demokratische Mitwirkungen. Vor dem Hintergrund, dass die Akteure der hessischen Amateurmusikszene bereits heute einen wichtigen Beitrag dazu leisten, ist eine solche Transparenz wie auch eine Weiterentwicklung der Förderpraxis geboten. Ziel sollte ein ressortübergreifender Überblick über bestehende Förderprogramme im Bereich der Amateurmusik sein, der unter der Federführung des HMWK Informationen bündelt, mit dem Ziel, Zugangsbarrieren abzubauen, Doppelstrukturen zu vermeiden und die Förderlandschaft für Antragstellende nachvollziehbarer zu gestalten. Etwaige Leerstellen in der Förderpraxis sollen hierbei identifiziert und durch bedarfsgerechte, nachhaltige und zukunftssichere Förderstrukturen gefüllt werden.
Der Landesmusikrat Hessen erklärt sich bereit, diesen Prozess konstruktiv zu begleiten und gemeinsam mit dem HMWK an einer zukunftsfähigen, transparenten und fairen Förderstruktur zu arbeiten. Eine nachvollziehbare Förderpraxis stärkt die Chancengleichheit zwischen großen und kleinen Organisationen sowie zwischen städtischen und ländlichen Räumen, verbessert die Nachvollziehbarkeit kulturpolitischer Entscheidungen und fördert das Vertrauen zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung der vielfältigen Amateurmusikszene in Hessen.
Kriterien und Transparenz in der Förderpraxis
Der Landesmusikrat Hessen e. V. setzt sich für eine transparente, nachvollziehbare und verlässliche Förderpolitik ein. Öffentliche Fördermittel müssen nach klaren Kriterien vergeben werden. Förderentscheidungen sollten für Antragstellende sowie für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein und den Grundsätzen der Gleichbehandlung, Fairness und Planungssicherheit entsprechen.
Transparenz stärkt das Vertrauen in staatliches Handeln und verbessert die Wirksamkeit der Kulturförderung.
Dabei stehen folgende Handlungsfelder im Zentrum:
Förderkriterien offenlegen
Die fachlichen und formalen Kriterien für die Vergabe von Fördermitteln mit dem Schwerpunkt Amateurmusik sollen vollständig veröffentlicht werden. Dies betrifft sowohl institutionelle als auch Projektförderungen.
Förderprogramme sichten, verständlich aufbereiten und Leerstellen identifizieren
Förderprogramme, Fristen, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Antragsverfahren sollten übersichtlich, digital und barrierearm zugänglich sein. Sofern kein adäquates Förderprogramm zur Amateurmusik in Kraft ist, soll diese Leerstelle durch ein qualitäts- und bedarfsorientiertes Förderprogramm der Amateurmusik gefüllt werden.
Förderstatistiken zugänglich machen
Jährlich sollten Informationen veröffentlicht werden über:
- Höhe der zur Verfügung stehenden, beantragten und bewilligten Mittel,
- Anzahl der eingegangenen und bewilligen Anträge,
- Verteilung nach Förderbereichen,
- regionale Verteilung der Fördermittel,
- Zusammensetzung der Jurys und Fachbeiräte, die Förderempfehlungen verantworten
Förderentscheidungen nachvollziehbar machen
Antragstellende sollen nachvollziehen können, auf welcher Grundlage Förderentscheidungen getroffen wurden. Ablehnungen sollten möglichst mit einer nachvollziehbaren Begründung versehen werden.
Planungssicherheit zu erhöhen
Förderprogramme sollten frühzeitig ausgeschrieben werden. Überjährige Förderperspektiven sollten dort geschaffen werden, wo nachhaltige Strukturen, vor allem in der Aufbauphase, unterstützt werden. Zusätzlich sollen Projekte und musikalische Aktivitäten ganzjährig ermöglicht werden. Eine frühzeitige Bewilligung und Bereitstellung der Fördermittel bereits im ersten Quartal sind dafür unabdingbar.
Den Dialog mit dem Landesmusikrat Hessen intensivieren
Der Landesmusikrat Hessen versteht sich als die überverbandliche Interessenvertretung aller Amateurmusikverbände Hessens. Als solche ist er ein unerlässlicher Gesprächs- und Beratungspartner für die Landesregierung und steht entsprechend zur Verfügung. Auf dieser Grundlage können Transparenz, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Förderung gemeinsam mit den Verbänden gestärkt und die Rahmenbedingungen für vielfältiges ehrenamtliches Engagement auch in der Amateurmusik langfristig gesichert werden.
HMWK: Keine strukturellen Kulturkürzungen im Haushalt 2027
In einer Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, betont Staatsminister Timon Gremmels, dass es im Haushalt 2027 keine strukturellen Kürzungen in der Kulturförderung gäbe. Gleichzeitig werden die zusätzlichen Mittel für die Musikschulen, die im Pakt für die Musikschulen festgeschrieben sind, betont.
Die komplette Pressemitteilung veröffentlichen wir hier, ist aber auch auf der Website des HMWK abrufbar:
PRESSEINFORMATION
Wiesbaden, 17. September 2026
Haushalt 2027: Mehr Geld für Studierendenwerke, Fokus auf Exzellenzwettbewerb und Kulturelle Bildung
26 Prozent mehr Geld für Studierendenwerke in dieser Legislaturperiode –Kunst- und Kulturförderung bleibt stabil
Wiesbaden. Der Haushaltsentwurf der Hessischen Landesregierung für 2027 setzt in den Bereichen Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur klare Schwerpunkte: Die Förderung der Studierendenwerke steigt um zwei Millionen Euro und damit seit Beginn der Legislaturperiode um 26 Prozent. Die Musikschulförderung wächst um insgesamt 53,2 Prozent. Im Förderfall erhalten die Exzellenzverbünde eine Kofinanzierung in Millionenhöhe. Und bei der Kunst- und Kulturförderung werden trotz der angespannten Haushaltslage strukturelle Kürzungen vermieden.
„Gerade in herausfordernden Zeiten will ich Schwerpunkte setzen, die den Zusammenhalt der Gesellschaft stärken. Das heißt konkret: gute Bedingungen für Studierende, kulturelle Bildung unabhängig vom Geldbeutel der Eltern, exzellente Universitätsverbünde sowie eine vielfältige Kulturlandschaft. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass sich diese Prioritäten im Haushalt 2027 widerspiegeln“, sagt Timon Gremmels, Hessischer Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur.
26 Prozent mehr Geld für Studierendenwerke
Damit ein Studium auch in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten nicht von Herkunft und Vermögen abhängt, stärkt das Land die Studierendenwerke. Ihre Zuschüsse steigen ab 2027 um zwei Millionen Euro und damit seit Beginn der Legislaturperiode insgesamt um 26 Prozent.
„Die Studierendenwerke bieten günstige und ausgewogene Mahlzeiten, bezahlbaren Wohnraum und beraten Studierende in schwierigen Situationen. Angesichts der überall steigenden Preise ist diese Arbeit umso wichtiger – vor allem für Studierende aus finanziell schwachen Verhältnissen. Wir stärken die Studierendenwerke als bedeutende Säulen der Hochschulgemeinden und wichtige Partner des Landes, damit ein Studium allen gleichermaßen offensteht. Inklusive der Steigerung 2025 haben wir den jährlichen Landeszuschuss an die Studierendenwerke in dieser Legislaturperiode um insgesamt 26 Prozent erhöht. Dies ist ein deutliches Signal auch im Vergleich zur vorherigen Legislaturperiode. Das Land Hessen investiert in seinen akademischen Nachwuchs, die Attraktivität seiner Hochschulen und damit in die Zukunft“, so Minister Gremmels.
53 Prozent mehr Geld für Musikschulen
Die Musikschulförderung wächst, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, weiter um 600.000 Euro jährlich und liegt damit 53,2 Prozent über dem Niveau zu Beginn der Legislaturperiode. Damit stärkt Hessen langfristig die Rahmenbedingungen, um alle Generationen an die Musik heranzuführen. Gerade auch finanzschwache ländliche Regionen, in denen Musikschulen wichtige Netzwerke in viele soziale und kulturelle Bereiche pflegen, erhalten damit stabile Unterstützung. Die Förderrichtlinie, die 2025 in Kraft getreten ist, ist eine wichtige Basis hierfür. Sie legt erstmals klare Qualitätsstandards fest. Die Förderung orientiert sich künftig nicht mehr an Kennzahlen wie Wochenstunden oder Schülerzahl, sondern daran, wie gut eine Musikschule in den Bereichen Trägerschaft, Finanzierung, Ausstattung, innere Organisation, Kooperationen, Projekte sowie Personal aufgestellt ist.
Auch der Aufbau des „Instituts für Kulturelle Bildung“ wird – wie im Koalitionsvertrag festgehalten – weiter vorangetrieben. Dafür stehen 2027 zunächst 100.000 Euro, anschließend 300.000 Euro jährlich zur Verfügung. Das Institut soll Raum für Vernetzung, Weiterbildung und Forschung geben und die bundesweite Vorreiterrolle Hessens in der Kulturellen Bildung zementieren.
„Kulturelle Bildung fördert Kreativität und Zusammenarbeit, stärkt das Selbstvertrauen und macht neugierig. Kinder und Jugendliche experimentieren mit Kunsttechniken, schaffen gemeinsam etwas Neues, auf das sie stolz sein können, und kommen mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern in Kontakt. Das macht die Kulturelle Bildung unverzichtbar fürs Erwachsenwerden – und für unsere Demokratie“, so Kunst- und Kulturminister Timon Gremmels.
Hessen investiert in Forschung und sichert Kofinanzierung der Exzellenzverbünde
Der Neubau der Physik- und Nanostrukturwissenschaften an der Universität Kassel wird mit 13,5 Millionen Euro angestoßen. Für die außeruniversitäre Forschung werden zusätzliche sechs Millionen Euro vorgesehen.
Um den Exzellenztitel bewerben sich derzeit die Allianz der Rhein-Main-Universitäten (RMU), ein Zusammenschluss der Technischen Universität Darmstadt, der Goethe-Universität Frankfurt und der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, sowie der mittelhessische Verbund der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Philipps-Universität Marburg mit der Technischen Hochschule Mittelhessen als assoziierter Partnerin. Diese große Chance auf den begehrten Exzellenztitel im bundesweit hart umkämpften Wettbewerb unterstützt das Land Hessen weiterhin tatkräftig: Im Förderfall ist die Kofinanzierung beider Verbünde im Haushalt 2027 abgesichert.
„Die Exzellenzstrategie ist Deutschlands wichtigster Forschungswettbewerb. Deshalb haben wir beide Verbünde intensiv gefördert“, sagt Minister Gremmels.
Vielfalt der Kulturlandschaft sichern, Antisemitismus bekämpfen
Trotz der angespannten Haushaltslage enthält der Haushaltsentwurf keine strukturellen Kürzungen bei der Kulturförderung. Möglich wird dies durch eine konsequente Prioritätensetzung und gezielte Einsparungen innerhalb des Ressorts. Dazu wird beispielsweise im laufenden Jahr auf die große Gala zum Hessischen Film- und Kinopreis verzichtet. Die Auszeichnungen für die hessischen Filmschaffenden werden in kleinerem Rahmenweiterhin vergeben. Damit setzt Hessen auch im Vergleich zu anderen Ländern ein Signal für den Erhalt seiner vielfältigen Kulturlandschaft.
Wichtige Bereiche der Kulturförderung werden gezielt weiterentwickelt. So steigt unter anderem die Förderung des Deutschen Filminstituts um 200.000 Euro. Für die Fertigstellung der Ersterfassung des Denkmalverzeichnisses stehen zusätzlich 312.000 Euro zur Verfügung. Neu aufgenommen wird außerdem eine Förderung von 50.000 Euro für die Antisemitismusprävention im Kulturbereich.
BMCO appelliert gegen Kürzung im Amateurmusikfonds
Der Bundesmusikverband Chor und Orchester (BMCO) appelliert in einer Pressemeldung an die Bundesregierung sowie an die Mitglieder des Bundestages, das Volumen des Amateurmusikfonds, mit dessen Hilfe bundesweit in diesem Jahr allein 644 Amateurmusikprojekte gefördert werden, auf dem Niveau von 2026 zu stabilisieren.
Der aktuelle Haushaltsentwurf sieht den Amateurmusikfonds lediglich in Höhe von 3 Millionen Euro vor, nachdem er in den vergangenen Jahren insgesamt über 4,6 Millionen Euro verfügte. Die Reduktion um ca. 35% würde eine direkte Verringerung der geförderten Projekte mit sich ziehen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BMCO: Pressemitteilung Stabilisierung Amateurmusikfonds
Bad Sooden-Allendorf ist hessischer Landmusikort des Jahres 2026
Wie der Bundesmusikverband Chor & Orchester mitteilt, wurde die hessische Gemeinde Bad Sooden-Allendorf als hessischer Landmusikort des Jahres 2026 ausgezeichnet.
Neben den drei Bundespreisträger-Gemeinden Ehrenfriedersdorf (1. Bundespreis), Reichenwalde (2. Bundespreis) und Hirschau (3. Bundespreis) ist Bad Sooden-Allendorf eine von 10 deutschen Gemeinden, denen ein Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro zugesprochen wurde.
Damit reiht sich Bad Sooden-Allendorf in neben Kaufungen (3. Bundespreis 2021), Limburg a. d. Lahn (2. Bundespreis 2022), Schöneck (Förderpreis 2024) und Schaafheim (2025) in die Reihe von hessischen Gemeinden, die Musik besonders in den Mittelpunkt ihres Zusammenlebens stellen.
Der Landesmusikrat Hessen e. V. gratuliert herzlich!
Weitere Infos zum Förderprogramm Landmusikort des Jahres erhalten Sie auf der Website des BMCO.
Der Landesmusikrat Hessen e. V. ...
Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über Angebote, anstehende Termine, Wettbewerbe und unser Engagement für die aktive Teilhabe an Musik in Hessen.







