Musikalische Bildung

Ganztagsbetreuung auch für die musikalische Bildung

Musikalische Bildung konkret
Wie der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung auch für die musikalische Bildung ein Erfolg werden kann

Ein Statement des Fachausschuss Bildung im Landesmusikrat Hessen e. V. zum Ganztag im Koalitionsvertrag der 22. Hessischen Landesregierung

„Aus Überzeugung für beste Bildung“ – so heißt das erste Kapitel im Koalitionsvertrag der hessischen Landesregierung aus CDU und SPD. Diese Priorisierung von Bildung, die Zielsetzung, in der Legislaturperiode 2024-2029 „beste Bildung“ für hessische Kinder und Jugendliche zu ermöglichen, begrüßt der Landesmusikrat ausdrücklich.

Lesen Sie hier unser Statement - auch zum Download

 

Studie zum Musikunterricht in der Grundschule

Ausbau des musikalischen Ganztagsangebots für Schulen in Hessen

(Bilder HKM) - Kultusminister Lorz und die Präsidentin des Landesmusikrates Hessen unterzeichnen die Rahmenvereinbarung zum Ausbau des musikalischen Ganztagsangebots in Hessen

Am Freitag, 07. Februar 2020 unterzeichneten Kultusminister Prof. Dr. Lorz und Dr. U. Jungherr, Präsidentin des Landesmusikrates Hessen, die Rahmenvereinbarung zum Ausbau des musikalischen Ganztagsangebotes in Hessen.

Ziel der neu geschlossenen Vereinbarung ist es, durch die Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen ein qualitativ hochwertiges, flächendeckendes musikpädagogisches Angebot für ganztägig arbeitende Schulen zu gewährleisten. In Ergänzung zum Musikunterricht können Schulen ab sofort Kooperationsverträge mit außerschulischen Verbänden oder Vereinen abschließen und dadurch das eigene Angebot in den Bereichen Instrumental-, Vokal- oder Ensemblespiel gezielt erweitern. Details zu Durchführung und Finanzierung finden Sie in der Rahmenvereinbarung.

Rahmenvereinbarung zum Download

Musterexemplar Kooperationsvertrag zum Download 

Presseinformation des Hessischen Kultusministeriums zum Download

BMU-Positionen zur musikalischen Bildung in der Grundschule

In seiner aktuellen Stellungnahme „Musikalische Bildung in der Grundschule: BMU-Position zur inhaltlichen und personellen Ausgestaltung des Musikunterrichts an der Grundschule“ benennt der Bundesverband Musikunterricht e.V. zentrale Kernpunkte für den Ausbau und die Sicherung der Qualität musikalischer Bildung in Grundschulen. Das Papier richtet sich an alle politischen Entscheidungsträger in Bund und Ländern.

BMU-Positionen zur musikalischen Bildung in Grundschulen zum Download.

Pressemitteilung zum Download

Inklusion im Musikunterricht

BMU zieht Bilanz und fordert bildungspolitische Konsequenzen

Mainz, 6. Juni 2019

In seinem Positionspapier „Inklusion – BMU-Position zur Inklusion im Musikunterricht“ geht der Bundesverband Musikunterricht e.V. auf den aktuellen Musikunterricht ein und benennt Perspektiven für eine erfolgreiche Umsetzung von Inklusion im Musikunterricht.
Ziel muss es sein, jedem Kind und Jugendlichen mit und ohne Förderbedarf im Musikunterricht gerecht zu werden. Als Gelingensbedingungen hierfür sieht der BMU in erster Linie die Entwicklung von Unterrichtskonzepten, die sich in inhaltlicher wie auch in methodischer Hinsicht an den Erfordernissen eines inklusiven Musikunterrichts orientieren, sowie die Gewährleistung einer personell abgesicherten sonderpädagogischen Expertise im Musikunterricht.

BMU-Position zur Inklusion im Musikunterricht zum Download

Ansprechpartner für den Bereich Inklusion im Bundesvorstand des BMU: Michael Huhn
Mail: Michael.Huhn@bmu-musik.de

Musik in die Kindertagesstätten

Appell der Konferenz der Landesmusikräte vom 14. Februar 2019
Für Erzieherinnen und Erzieher ist eine verpflichtende musikalische Mindestgrundbildung in den jeweiligen Ausbildungsplänen auf Länderebene festzuschreiben, wie es bundesweit in einigen Ländern bereits der Fall ist.
Für die musikalische Grundbildung der angehenden Erzieherinnen und Erzieher sind in allen Ländern Fachkräfte der Elementaren Musikpädagogik, Fachkräfte Fachkräfte für das kindgerechte Singen und Fachkräfte für das Instrumentalspiel einzusetzen.
Für Erzieherinnen und Erzieher sollen bundesweit in allen Ländern regelmäßige Fortbildungen im Bereich Musik ermöglicht, koordiniert und durch staatliche Förderung unterstützt werden. Dies ist die Voraussetzung für die rechtzeitige Erschließung der persönlichen Musikalität.
Gleichzeitig sollen Kooperationen von Kitas mit kommunalen Musikschulen und qualifizierten freien Trägern öffentlich gefördert werden.
Die Landesmusikräte werden dies nach Kräften begleiten.
 
Begründung
Musikalische Bildung findet deutschlandweit in den wenigsten Kindertagesstätten in ausreichendem Maße statt. Nur in wenigen Bundesländern ist eine musikalische Grundbildung verpflichtend in der Ausbildung der künftigen Erzieherinnen und Erzieher vorgesehen. Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher im Bereich der Musik werden nicht in ausreichendem Maße angeboten, gefördert und koordiniert. Nur vereinzelt existieren geförderte Kooperationen von Kitas mit kommunalen Musikschulen und weiteren Trägern.
Um den chancengleichen Zugang aller Kinder zur Musik und zur frühkindlichen musikalischen Entwicklung zu ermöglichen, müssen daher die skizzierten Maßnahmen ergriffen werden.

Prof. Dr. Ulrike Liedtke (MdL), Vorsitzende der Konferenz der Landesmusikräte, Präsidentin des Landesmusikrates Brandenburg, Behlertstr. 33 A, 14467 Potsdam

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