Zuschüsse für die Leitung von Kinder- und Jugendchören und Jugendorchestern- / ensembles
Neu - Anträge ab sofort nur noch online
Das Land Hessen stellt Landesmittel zur Verfügung, um Kinder- und Jugendchören sowie Jugendorchestern/-ensembles Zuschüsse für die Honorierung ihrer musikalischen Leitung zu gewähren.
Die Vergabe der Zuschüsse wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die Musikvereinigungen die Antragsvoraussetzungen und Anforderungen erfüllen, und dass die Personen, für die ein Zuschuss zum Honorar beantragt wird, entsprechende Qualifikationen nachweisen können.
Ab diesem Jahr bietet der Landesmusikrat Hessen allen Vereinen und Organisationen, die Zuschüsse für ihre musikalischen Leiter*innen beantragen möchten, ein neues Online-Portal über seine Website an.
In dem Portal können die Antragsteller alle Stammdaten einstellen, Gruppen bzw. verschiedene zuschussberechtigte Ensembles anlegen und die Antragsunterlagen online hinterlegen. Dadurch entfällt der aufwändige Postversand der Unterlagen. Lediglich die Seiten mit den Originalunterschriften und der Bankverbindung müssen noch per Post zugesendet werden. Mit diesem Verfahren wird die Antragstellung wesentlich erleichtert und beschleunigt.
Die Online-Anträge sind für das laufende Haushaltsjahr bis spätestens 31. Juli des jeweiligen Jahres einzureichen.
Wegen der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Beschränkungen für öffentliche Auftritte, wurden die Richtlinien angepasst. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Richtlinien.
Richtlinien
Richtlinien für Kinder- und Jugendchöre 2022
Richtlinien für Jugendorchester/-ensembles 2022
Das Anmeldeverfahren für 2022 ist abgeschlossen - neue Anträge können ab Januar 2023 wieder gestellt werden.