Forderungen des LMR
Appell des Landesmusikrat Hessen e. V. zu den geplanten Kürzungen für hessische Universitäten und Hochschulen
Pressemitteilung des Landesmusikrates Hessen e.V. vom 14. Juli 2025
Der Landesmusikrat Hessen blickt mit Sorge auf den geplanten Hochschulpakt der Landesregierung, der bei einer Umsetzung wie derzeit geplant massive Kürzungen in Forschung und Lehre zur Folge hätte.
Hiervon wäre neben den hessischen Universitäten auch die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Frankfurt (HfMDK) betroffen, Hessens einzige Musikhochschule und als solche ein Leuchtturm der Ausbildung künftiger musikalischer Fachkräfte. Mit den geplanten Kürzungen droht eine Reduzierung des Personals in Lehre und Verwaltung und damit auch der Studierendenzahlen, eine Zusammenschrumpfung von Kunst- und Forschungsprojekten – wie auch potenziell die Einstellung von ganzen Studiengängen. Damit wären die Folgen, die diese Pläne für die Zukunft Hessens auch als wichtigem Standort musikalischer und künstlerischer Ausbildung hätte, massiv. In Zeiten des steigenden Fachkräftemangels allerorts ist das ein fatales Zeichen, denn bereits jetzt gibt es in Hessen zu wenig Lehrkräfte im Fach Musik, schulische und außerschulische Angebote, z.B. in Musikschulen, Kirchen und Vereine als wichtige Orte der Amateurmusik können nicht adäquat mit Fachkräften versorgt werden. Die kulturelle, kreative und künstlerische Bildung der nachfolgenden Generationen wird damit gefährdet.
Wer heute an der kulturellen, künstlerischen Ausbildung spart, spart auch an Multiplikator*innen einer offenen, toleranten und gegen antidemokratische Haltungen resilienten Gesellschaft. Universitäten und Hochschulen sind nicht nur ein Ort der (künstlerischen) Ausbildung, sie sind auch Orte der Begegnung unterschiedlichster Nationalitäten und Orte, an denen mit Empathie, Akzeptanz und Zuhören wichtige Kompetenzen erprobt und deren Vermittlung in die Gesellschaft hinein modellhaft entwickelt werden. Besonders in Zeiten zunehmender Polarisierung erhalten diese gesellschaftlichen Praktiken immer größeres Gewicht. Wo diese Orte schrumpfen oder gar ganz wegfallen, fehlen neben künstlerischer Innovation und kultureller Arbeit auch Triebkräfte, die unsere Gesellschaft widerstandsfähig gegen Angriffe von Innen und Außen gestalten können und wollen.
Die hessischen Universitäten sind Orte der Vermittlung. Die HfMDK mit ihrer Sonderstellung als Hochschule vermittelt neben Wissen auch künstlerische Kompetenzen, ohne die Hessen als Standort auch künstlerischer Exzellenz und Innovation nachhaltig geschwächt und beschädigt wird.
In diesem Sinne appelliert der Landesmusikrat Hessen als Dachverband des hessischen Musiklebens an Staatsminister Timon Gremmels, diese Pläne des Hochschulpaktes nochmals zu überarbeiten und so eine zukunftsfähige Arbeit der Universitäten und Hochschulen Hessens zu ermöglichen.
Wiesbaden, 14.7.2025
Landesmusikrat Hessen e. V.
Friedrichstraße 35
65185 Wiesbaden
Empfehlungen zu Honoraruntergrenzen für selbstständige Fachkräfte im Bereich der musikalischen Bildung und in Musik(hoch-)schulen
„Musikalische Bildung spielt eine zentrale Rolle in der kulturellen Entwicklung und Persönlichkeitsbildung von Menschen aller Altersgruppen. Sie ist Teil der sozialen Daseinsvorsorge und muss im Sinne der Chancengleichheit für alle zugänglich bleiben. Musikpädagog:innen sind hochqualifizierte Fachkräfte, die seit Jahrzehnten eine wertvolle Bildungsarbeit leisten.
Trotz ihrer wichtigen Arbeit spiegelt sich dies oft nicht in ihrer Vergütung wider.“
DMR Stellungnahme HUG im Bereich der Lehre 2024
Selbständige Musiklehrkräfte haben, neben dem Unterrichten selbst, vielfältige Aufgaben zu erfüllen
• Vor- und Nachbereitung des Unterrichts
• Eltern- und Schüler*innengespräche
• Üben zum Erhalt der eigenen Spielfähigkeit
• Veranstaltungen mit Schüler*innen (Konzerte, Wettbewerbe,etc.)
• Pflege von Unterrichtsraum und Instrumenten
Viele Verbände – darunter auch ver.di und der Deutsche Musikrat – haben inzwischen neben ihren Honorarempfehlungen für künstlerisch tätige Musikerinnen und Musiker auch Honorarempfehlungen für Lehrtätigkeiten in der Musik erarbeitet.
Die Lebenshaltungskosten im Flächenland Hessen variieren, deshalb orientieren wir uns an den Honorarempfehlungen des DTKV Hessen, die einen Korridor zur individuellen Anpassung vorgeben.
Die Empfehlungen sollen sowohl in öffentlich geförderten Einrichtungen, als auch im privaten Bereich zur Orientierung dienen und so einen wichtigen Baustein zur auskömmlichen Finanzierung von musikalischen und pädagogischen Fachkräften bilden. Diese auskömmlichen Honorare erfordern eine angemessene finanzielle Ausstattung der auftraggebenden Institutionen, insbesondere sofern sie aus der öffentlichen Hand, kommunal oder aus Landesmitteln, finanziert sind.
Über die Benutzung von Räumlichkeiten und Betriebsmitteln, beispielsweise an Musikschulen, können und sollen separate Absprachen getroffen werden.
Die Empfehlungen sind Untergrenzen. Sie sollten nicht unterschritten werden. Eine Dynamisierung in Anlehnung an den TV-H als Tarifvertrag Hessens im öffentlichen Dienst ist wünschenswert und in der Tabelle abgebildet.
Bei Gruppenunterricht, Unterricht mit intensiver Vorbereitung z.B. EMP, Ensembleleitung, etc. müssen Aufschläge von mindestens 25% kalkuliert werden.
Die Tabelle bietet in der ersten Spalte einen Überblick über die Ausgangsempfehlungen des DTKV Hessen innerhalb des Empfehlungskorridors von 2021. Die Zwischenschritte der Jahres 2022 bis 2024 dienen als Kontextualisierung der Empfehlung für 2025 und transparenten Gestaltung der Zwischenschritte. Die Empfehlung des Deutschen Musikrates ist als Vergleichswert ebenfalls notiert. Eine Anpassung der Sätze pro Einheit in Anlehnung an die jeweiligen Tarifabschlüsse des TV-H ist wünschenswert.

Honoraruntergrenzen für freiberuflich tätige Musizierende in Hessen
In den vergangenen Jahren ist die Lebensrealität freiberuflich arbeitender Musikerinnen und Musiker endlich verstärkt thematisiert worden und in der Branche herrscht, wenn auch häufig geprägt durch allseits knappe Kassen und mangelnde finanzielle Mittel, eine steigende Sensibilisierung zum Thema faire Honorierung von Musikerinnen und Musikern.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Claudia Roth, kündigte für das zweite Halbjahr 2024 verbindliche Honoraruntergrenzen für Einrichtungen, Programme und Einzelprojekte, die zu mindestens 50% aus BKM-Mitteln finanziert werden, an.
Auch wenn die weiter unten vorgeschlagenen Honorarstandards derzeit leider nicht der wirtschaftlichen Realität vieler Projekte in Hessen entsprechen, verfolgt der Landesmusikrat Hessen bei seiner Arbeit zu diesem Thema zwei Ziele:
Zum einen die Information verschiedenster Akteure, insbesondere von Veranstalterinnen und Veranstaltern, für die das Engagement von Musikerinnen und Musikern nicht der Alltag ist, im Sinne einer Orientierung zur Vergütung Musizierender
Zum anderen das langfristige Ziel, verbindliche Honoraruntergrenzen bei musikalischen Projekten aller Genres und Formen, die öffentliche Förderung erhalten, festzulegen. Das impliziert auch das Ziel, entsprechend dynamisierte Kulturetats und Fördertöpfe zu erreichen.
Es gibt bereits zahlreiche Vorlagen und Entwürfe verschiedener Institutionen des Musiklebens:
Forderung nach Mindestsätzen für im Ensemble/in Gruppen tätigen Musizierenden
In Anlehnung an den Sächsischen Musikrat schlägt der Landesmusikrat Hessen weiter unten in der Tabelle Mindestsätze für im Ensemble/in Gruppen tätige Musizierende vor, denen die folgenden Annahmen und Grundsätze zu Grunde liegen:
Die Arbeit von Musizierenden hat einen Wert und sie enthält einen nicht unerheblichen Teil von unsichtbarer Arbeit (Üben, Weiterbildung, Selbstorganisation als Soloselbstständige/Unternehmerin). Ebenso müssen freie Musizierende aus ihren Honoraren Rücklagen für Urlaub, Krankheit, Altersvorsorge und kalendarisch bedingt auftragsarme Zeiten erwirtschaften.
Vorschlag Honorar-Mindestsätze
2022 | 2024 | 2025 | |
|---|---|---|---|
Probensatz (1 Probe bis zu | 128 € | 130 € | 138 € |
Tagessatz (mehrtägiges Projekt, | 263 € | 268 € | 284 € |
Tagessatz (eintägiges Projekt, | 378 € | 385 € | 408 € |
Reise- und Unterbringungskosten sind vom Veranstalter zusätzlich gemäß des hessischen Reisekostengesetzes zu übernehmen bzw. zu erstatten.
Musikalische Bildung - multidimensionale Musikerfahrungen ermöglichen
Stärkung der Musik im Koalitionsvertrag der neuen hessischen Landesregierung
Pressemitteilung LMR Hessen, Wiesbaden 15.01.2024
Der Landesmusikrat Hessen e. V. als Dachverband der Musik in Hessen begrüßt die ausdrückliche Erwähnung und Stärkung von Musik in vielen verschiedenen Bereichen, wie sie im Koalitionsvertrag der neuen hessischen Landesregierung vorgesehen sind.
Das deutliche Bekenntnis zu einer Vielzahl verschiedener Akteure – der Landesmusikakademie Hessen, dem hessischen Landeswettbewerb „Jugend musiziert“ und der Junge Musik gGmbH sowie den Trägern der verschiedenen hessischen Klangkörper – gemeinsam mit der Stärkung des (kulturellen) Ehrenamtes und der damit verbundenen Bestrebung, musikalisches Ehrenamt in Musikvereinen, Orchestern und Chören besser zu ermöglichen, legt einen wichtigen Grundstein für die Zukunft der Musik in Hessen in der Legislaturperiode 2024 bis 2029. Auch das Versprechen, die Förderung der hessischen Musikschulen nach der Vorarbeit vergangener Jahre auf ein festeres Fundament als derzeit zu stellen, lässt hier in eine positivere Zukunft blicken.
Das Tor zur Welt der Musik soll laut Koalitionsvertrag möglichst früh vielen Menschen aufgestoßen werden. Nicht nur deshalb spielt musikalische Bildung insbesondere im Kindergarten- und Grundschulalter eine wichtige Rolle, nicht nur in Bezug auf die Schulung von Gehör und rhythmischer Kompetenzen. Musik und das gemeinsame Musizieren ist auch für Kinder ein wichtiger Baustein bei der Ausbildung sozialer Kompetenzen und einer niedrigschwelligen Sprachvermittlung. Derzeit werden in hessischen Grundschulen allerdings ca. 65% der Unterrichtsstunden im Fach Musik fachfremd erteilt, es herrscht ein eklatanter Fachkräftemangel insbesondere im Fach Musik. Der für die Schuleingangsphase geplante Blockflötenunterricht läuft unter diesen Voraussetzungen Gefahr, statt einer motivierenden, positiven eine womöglich abschreckende Musikerfahrung zu erreichen.
Dorothee Graefe-Hessler, Präsidentin des Landesmusikrat Hessen e. V.: „Jedem Kind in Hessen sollte eine ganzheitliche und selbstbestimmte Teilhabe an Musik ermöglicht werden. Dafür müssen in der Grundschule vielfältige Zugänge zur musikalischen Praxis von gut ausgebildeten Fachkräften geöffnet werden. Kinder sollen Musik in der Schule singend, spielend, sich bewegend, improvisierend, bewusst hörend und reflektierend erfahren.“
Die Stärkung und der Ausbau erfolgreicher und etablierter Programme musikalischer Bildung wie ZusammenSpielMusik, Musikmentor:innen für Hessen und Primacanta können und müssen hierbei ein wichtiger Baustein der künftigen Bestrebungen sein.
In diesem Sinne hofft der Landesmusikrat Hessen, dass die Landesregierung aus CDU und SPD und insbesondere Staatsminister Armin Schwarz und Staatsminister Timon Gremmels sowie ihren Staatssekretären und Ministerien den aktuellen Problemen der musikalischen Bildung – hier vor allem dem Lehrkräftemangel, den großen Nachwuchsproblemen in musikpädagogischen Berufen und den zum Teil prekären Arbeits- und Anstellungsbedingungen der Fachkräfte – stark und souverän begegnet und so einen ersten Schritt bei der erfolgreichen Umsetzung der ehrgeizigen Ziele in Musik und Kultur geht.
Acht Punkte für die musikalische Entwicklung in Hessen
Für Teilhabe, Bildung, Professionalisierung und Stabilität
Landesmusikrat Hessen verabschiedet „Acht Punkte für musikalische Entwicklung in Hessen“
Wiesbaden, 10.10.2023
Der Landesmusikrat Hessen e. V. verabschiedete bei seiner Mitgliederversammlung am 7. Oktober 2023 einen Plan mit acht Punkten für eine zukunftsgewandte musikalische Entwicklung in Hessen.
Am Vortag der hessischen Landtagswahl stimmten die anwesenden Mitglieder für die Veröffentlichung des Dokuments, das in seiner Grundlage Impulse für die Musikpolitik geben möchte. Gleichzeitig ist es auch als ein Leitfaden für die Arbeit des Landesmusikrates in den kommenden Jahren zu sehen.
Darin stehen die Zugänglichkeit von Musik als ideeller Ort für Inklusion, Integration, Gesundheitsförderung und gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie die Zukunftssicherung von Förderinstrumenten für die professionelle Musikschaffende in Hessen im Zentrum.
#Mehr Musik in der Schule
Musikunterricht fehlt in den Grundschulen – Landesmusikrat Hessen fordert Maßnahmen und verabschiedet Landesforderungspapier
Musik darf keinem Kind vorenthalten bleiben - Musik stärkt Kreativität und Selbstwirksamkeit. Wie eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung belegt, gibt es jedoch an jeder dritten öffentlichen Grundschule in Hessen keine Musiklehrkräfte. Daher richtet der Landesmusikrat Hessen e.V. mit der Verabschiedung des Landesforderungspapieres einen eindringlichen Appell an die Politik und alle Beteiligten, die musikalische Grundversorgung an hessischen Grundschulen sicherzustellen.
Deshalb fordern der Deutsche Musikrat und die Landesmusikräte gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern, den Eltern, den Lehrerinnen und Lehrern und den Fachverbänden von den Länderparlamenten, den Landesregierungen und den kommunalen Spitzenverbänden Maßnahmen zur Beseitigung dieser gravierenden Defizite:
Forderungspapier des Deutschen Musikrates zum Download
Forderungspapier des Landesmusikrates Hessen zum Download
Pressemitteilung des Landesmusikrates Hessen vom 27. Oktober 2020









